Dekret Nr. 12.175/2024: Abschreibung von Anlagevermögen

19/09/24

Dekret Nr. 12.175/2024 führt die beschleunigte Abschreibung von Maschinen, Anlagen, Gütern und Werkzeugen für das Anlagevermögen aus, die mit Gesetz Nr. 14.871/2024 eingeführt wurde.

Das Gesetz genehmigt verschiedene Abschreibungssätze von bis zu 50% (fünfzig Prozent) des Güterwertes im ersten Jahr der Einrichtung bzw. des Erwerbs, mit direkten Auswirkungen auf die Berechnung des tatsächlichen Gewinns, der Grundlage der Körperschaftssteuer und der Sozialabgabe auf den Nettogewinn (CSSL).

Unternehmen mit Wirtschaftsaktivitäten, die im Anhang von Dekret Nr. 12.175/2024 aufgeführt sind und auch die anderen steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, können von diesen Sonderkonditionen profitieren, wenn sie von der Bundessteuerbehörde entsprechend akkreditiert werden.

Das Team Steuerrecht in der Kanzlei Sonia Marques Döbler Advogados (SMDA) kann prüfen, ob sich Ihr Unternehmen – abhängig von der Einstufung nach der Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten (CNAE) – dazu anmelden kann und wie sich die beschleunigte Abschreibung am besten nutzen lässt.