25/09/24
Bei Aktienoptionsprogrammen, die von Unternehmen sehr gerne eingesetzt werden, um Führungskräfte und Talente zu halten und zu belohnen, ist die Rechtssicherheit kürzlich gestiegen, nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (Superior Tribunal de Justiça – STJ).
Am 11. September 2024 hat das STJ in einer 7:1-Entscheidung (sieben zu eins) die Einkommenssteuer auf den Kauf solcher Aktien abgeschafft.
Es überwog die Ansicht des berichterstattenden Richters, dass diese Aktienoptionsprogramme wegen ihrer kommerziellen Natur keine Entlohnung durch die Unternehmen darstellen. Also wird eine natürliche Person nur besteuert, wenn sie diese Aktien verkauft: Dann wird die Einkommenssteuer in einer Höhe von 15% bis 22,5% auf den Kapitalgewinn erhoben.
Die kommerzielle Natur der Aktienoptionsprogramme wird von den Arbeitsgerichten schon seit Jahren anerkannt, aber nun hat sich erstmals das STJ dazu geäußert, in einer Entscheidung, die für andere Gerichte bindend ist. Erwartet wird außerdem, dass die Stellungnahme des STJ dazu führt, dass auf solche Aktien keine Sozialabgaben mehr abgeführt werden, da sie nicht Teil des Gehalts sind.
„Das ist eine gute Entscheidung, die Planbarkeit und Sicherheit schafft und Aktienoptionen für Unternehmen und Mitarbeiter noch interessanter macht. Jetzt müssen die Unternehmen prüfen, welche Steuern sie wegen dieser Programme einbehalten haben, um sicherzustellen, dass sie sich an Recht und Rechtsprechung halten“, erklärt Thaís Silveira Araújo, Fachanwältin für Steuerrecht und Partnerin der Kanzlei Sonia Marques Döbler Advogados (SMDA Advogados).
Mit Erfahrung in Steuerrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht steht die Kanzlei SMDA Advogados ihren Mandanten und Partnern zur Seite, um neue Aktienoptionsprogramme zu prüfen und zu strukturieren und eventuelle Zweifel zu klären. Klicken Sie hier und sprechen Sie uns an.