Neue Möglichkeit außergerichtlicher Einigungen mit Anerkennung durch die Arbeitsgerichte

29/10/24

Mit Gesetz Nr. 13.467/2017, der sogenannten „Arbeitsrechtsreform“, wurde die Arbeitsgesetzgebung modernisiert und die Privatautonomie gestärkt. So wurden theoretisch neue Möglichkeiten für die Vertragsgestaltung und die Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschaffen.

So wurden in das Arbeitsgesetzbuch (CLT – Consolidação das Leis do Trabalho) spezifische Bestimmungen zur Anerkennung außergerichtlicher Einigungen aufgenommen, als wichtiges Instrument, um Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Seitdem hat sich die Rechtsprechung allerdings dahingehend gefestigt, dass außergerichtliche Einigungen zur vollen und uneingeschränkten Kündigung von Arbeitsverträgen nicht anerkannt werden. Grundlage ist die Auslegung von Artikel 855-E des CLT, der eine Spezifizierung der Rechte verlangt, die Bestandteil der außergerichtlichen Einigung sind. Die gerichtliche Anerkennung der außergerichtlichen Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wäre demnach immer beschränkt auf die ausdrücklich darin genannten Rechte.

Kürzlich hat der Nationale Justizrat (Conselho Nacional de Justiça – CNJ) in einer bahnbrechenden Entscheidung Beschluss Nr. 586/2024 verabschiedet, in dem es um die Methoden zur einvernehmlichen Lösung von Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten geht.

Dabei sieht die wichtigste Neuerung in Beschluss Nr. 586/2024 vor, dass auch eine außergerichtlich vereinbarte volle und uneingeschränkte Kündigung gerichtlich anerkannt werden kann, wenn dies in der entsprechenden Einigung so vorgesehen ist. So können bei einer einmal gerichtlich anerkannten Einigung keine späteren Forderungen erhoben werden, was für mehr Rechtssicherheit sorgt, und zwar nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer.

Eine Ausnahme sind die Folgen von Arbeitsunfällen oder von Berufskrankheiten, die zur Zeit der gerichtlichen Anerkennung unbekannt waren: Hier stellt der Beschluss sicher, dass der Arbeitnehmer Rechte einfordern kann, von denen er zum Zeitpunkt der Einigung nichts wusste.

Der Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein im Arbeitsrecht und erhöht die Rechtssicherheit bei außergerichtlichen Einigungen, die von den Arbeitsgerichten anerkannt werden, damit sich in der Justiz weniger arbeitsrechtliche Klagen häufen.