28/01/25
Die brasilianische Bundessteuerbehörde (Receita Federal do Brasil – RFB) hat Durchführungsvorschrift RFB Nr. 2.245/2024 veröffentlicht, die ab Januar 2025 die Erhebung der Sozialabgabe auf den Nettogewinn (CSSL) von multinationalen Unternehmen regelt, in Höhe von 15% (fünfzehn Prozent).
Die neue Abgabe, die mit dem vorläufigen Gesetz Nr. 1.262/2024 und dem Gesetz Nr. 15.079/2024 eingeführt wurde, soll das brasilianische Steuerrecht an die Global Anti-Base Erosion Rules bzw. GloBE-Vorschriften der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anpassen. Dabei geht es vor allem darum, Gewinne multinationaler Unternehmen mit mindestens 15% zu besteuern, um Ermäßigungen und Steuervergünstigungen entgegenzuwirken.
Diese zusätzliche CSLL-Abgabe wird erhoben von Unternehmen mit Sitz in Brasilien, die zu einer Gruppe multinationaler Unternehmen gehören, die in mindestens 02 (zwei) der 04 (vier) letzten Geschäftsjahre konsolidierte Einnahmen von EUR750.000.000,00 (siebenhundertfünfzig Millionen Euro) verzeichnet hat.
Durchführungsvorschrift Nr. 2.245/2024 enthält die folgenden Steuerbestimmungen: (i) die Regelung zur Hinzurechnungsbesteuerung (Income Inclusion Rule – IIR) erfordert die CSLL-Zusatzabgabe, wenn die Niederlassung einer Unternehmensgruppe mit Sitz im Ausland ergänzend besteuert wird; die (ii) Unterbesteuerungsregel (Undertaxed Payment Rule – UTPR) verhindert Abzüge oder Anpassungen der tatsächlichen Steuerlast; und (iii) die anerkannte nationale Mindestergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax – QDMTT) sieht diese Abgabe für die Niederlassung in Brasilien vor.
Auch wenn die neuen Vorschriften internationaler Praxis und den OECD-Richtlinien entsprechen, kann die Einführung einer Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmen aus brasilianischer Perspektive als diskriminierend und verfassungswidrig angesehen werden, was Spielraum lässt für gerichtliche Auseinandersetzungen.